Hausordnung

  1. Die Gebühren inklusive eines Schlüsseldepots sind spätestens bei Entgegennahme des Schlüssels zu entrichten.
  2. Das Schlüsseldepot wird bei Rückgabe (Ausnahme Nachreinigung) zurückerstattet.
  3. Das Fahrverbot ab Parkplatz Platte (Schanze) ist für alle Benutzer und Besucher strickte einzuhalten. Die Zufahrt zum Parkplatz Platte ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen erteilt die Gemeindeverwaltung Kappel, Tel. 062 209 22 44. Für sämtliche Missachtungen haftet der Mieter der Kapelle.
    a. Ausnahme 1: Personen mit körperlichen Einschränkungen können beim Kapellenwart ein Gesuch beantragen. Im Zweifelsfalle ist der Kapellenwart berechtigt, einen Ausweis zu verlangen. Bitte beachten Sie das Fahrverbot zum Parkplatz Platte.
    b. Ausnahme 2: Für das Brautpaar wird eine Ausnahmebewilligung für ein Fahrzeug für Fahrten zwischen dem Parkplatz und der Kapelle erteil. Bitte beachten Sie auch hier das Fahrverbot zum Parkplatz Platte.
  4. Dekorationen sind freistehend zu gestalten und sind nach deren Gebrauch am gleichen Tag zu entsorgen.
  5. Auf den Fensterbrüstungen dürfen keine Dekorationen aufgelegt werden.*
  6. Blumenvasen dürfen nur mit zusätzlichen Untertellern auf den Altar gestellt werden.*
  7. Das Anbringen von Klebebändern, Halterungen jeglicher Art im Innern an der Kapelle und an deren Einrichtungen ist strikte untersagt.*
  8. Das Aufstellen von Zelten und Einrichtungen auf dem Areal der Bornkapelle und seiner Umgebung ist verboten.
  9. Die Kapelle und deren Umgebung sind in sauberem Zustand zu verlassen.
  10. Sachschäden an der Kapelle und deren Umgebung oder Reklamationen wegen Nichtbeachten der Hausordnung mit allfälliger Verzeigung und deren Folgen gehen zu Lasten des Mieters.
  11. Beim Verlassen der Kapelle sind alle Türen zu schliessen und die Stromquellen auszuschalten.
  12. Die bestehenden Verbote und Weisungen der Bürgergemeinde Kappel sind zu beachten.
  13. Für die Anwesenheit der Geistlichkeit ist der Mieter verantwortlich. Alle Utensilien für die Ausübung einer religiösen Handlung sind durch die jeweiligen Geistlichen zu besorgen.
  14. Den Anweisungen der Kapellenverantwortlichen Person ist strikte Folge zu leisten.

* Bitte informieren Sie unbedingt Ihren Gärtner und/oder Floristen